Das Pflichtenheft eines Fischers
Für die Verwaltung seines Besitzes stellt das Kloster St.Gallen weltliche Amtsleute an. Um sicherzustellen, dass diese im Sinne des Klosters handeln, müssen sie auf einen Arbeitsvertrag schwören. Ein solcher Vertrag umschreibt Pflichten, Rechte und Besoldungsansprüche der jeweiligen Amtsperson und wird Bestallung genannt. Er besteht aus einem gefalteten Blatt.
Im Stiftsarchiv sind viele Bestallungen erhalten geblieben. Sie geben Einblicke in eine Spannweite an Berufsfeldern, die vom Minister bis zum Hilfskoch, vom Pfalzrat bis zum Sennen reicht. Die vorliegende Bestallung regelt die Bewirtschaftung von Gewässern in der Region Wil und belegt die vielfältigen Verpflichtungen des Fischers Hans Suter.