Ablassbrief mit zwölf Siegeln
Ablassurkunde vom 20. Mai 1333
Ablässe tilgen die Sündenstrafen der Gläubigen. Während des Exils der Päpste in Avignon bedeutet das Ablasswesen für die Kurie eine wichtige Einnahmequelle. Das Kloster St.Gallen bemüht sich in dieser Zeit um eine solche Urkunde, die mit reichem Figurenschmuck ausgestattet wird. Zwölf Bischöfe erteilen darin den Besuchern des Klosters und all seiner Altäre und Kapellen sowie von 16 dazugehörigen Pfarreien einen Ablass von 40 Tagen. Rechtliche Gültigkeit verleihen sie dem Dokument durch ihre Siegel. Zum Schutz werden diese in wertvolle Stoffe eingenäht, die aus dem islamischen Südspanien stammen. Ablassurkunden werden häufig in den Kirchen aufgehängt, damit die Gläubigen sie sehen können, in diesem Fall wohl neben der Klosterkirche auch in den Kirchen von Berneck, Appenzell, Gais, Hundwil, Wil, Herisau, Gossau, Berg, Wattwil, Marbach, Altstätten, Elgg, Rorschach, Sommeri, Steinach und Höchst. Da viele Gläubige nicht lesen können, wird dieser Urkundentyp oft illustriert. Ein einheimischer Maler fügt nach der Rückkehr des Mönchs aus Avignon am oberen Rand Brustbilder von Gallus, Christus und Otmar hinzu. Diese gehören zu den ältesten Darstellungen der beiden Klosterpatrone.