UNESCO
UNESCO Weltkulturerbe
Der Stiftsbezirk St.Gallen wurde aufgrund seiner ausserordentlichen Bedeutung für die Menschheit 1983 in die UNESCO Welterbe-Liste aufgenommen. Der Liste des Welterbes liegt das «Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt» (Welterbekonvention) zugrunde, das 1972 in Paris verabschiedet wurde. Ziel der Konvention ist es, die Kultur- und Naturgüter der Menschheit, die einen «außergewöhnlich universellen Wert» besitzen, zu erhalten. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfüllen.
- Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt
- The Operational Guidelines for the Implementation of the World Heritage Convention
Kontakt
Site Manager des UNESCO Weltkulturerbes Stiftsbezirks St.Gallen
Andreas Schwarz
Stv. Leiter Amt für Kultur, Kanton St.Gallen
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Grundlagen der Zusammenarbeit im Stiftsbezirk St.Gallen
Die Exekutiven des Kantons St.Gallen, des katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen und der Stadt St.Gallen haben sich im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung verpflichtet, das Weltkulturerbe Stiftsbezirk St.Gallen zu pflegen und für die nächsten Generationen zu bewahren. Die Kantonsregierung, der katholische Administrationsrat und der Stadtrat setzen sich das Ziel, das Weltkulturerbe schrittweise zu entwickeln, den Stiftsbezirk und seine Kulturgüter zu erhalten, zu erschliessen, zu erforschen, zu vermitteln und auch adäquat zu nutzen. Das Weltkulturerbe umfasst dabei Baudenkmäler, archäologische Denkmäler und mobile Kulturgüter insbesondere auch im Stiftsarchiv und in der Stiftsbibliothek. Daneben werden weitere für die Erhaltung des Weltkulturerbes notwendige Zonen festgelegt (Pufferzonen).
Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen
Anhang 1 Umschreibung Weltkulturerbe Stiftsbezirk
Anhang 2 Statuten des Vereins
UNESCO in der Schweiz und Partner
In der Schweiz sind für das Welterbe auf nationaler Ebene die beiden Fachbehörden des Bundes zuständig: das Bundesamt für Kultur (BAK) als Fachstelle für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz für die Kulturobjekte und die Koordination aller das Welterbe betreffenden Fragen, das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz für die Naturobjekte. Daneben berät die Schweizerische UNESCO-Kommission (SUK) den Bund in seinen Beziehungen zur UNESCO. Die ständige Delegation der Schweiz bei der UNESCO in Paris stellt die diplomatischen Beziehungen zu den Organen der UNESCO sicher. Der Verein UNESCO Destination Schweiz bildet das touristische Netzwerk aller Schweizer UNESCO-Welterbestätten und der UNESCO-Biosphären. Vor Ort sichern die Manager der Stätten die Bewahrung und Förderung der Kultur- und Naturstätten unter Mitwirkung der wissenschaftlichen, kulturellen, politischen und touristischen Verantwortlichen und im Einvernehmen mit der lokalen Bevölkerung.
- UNESCO World Heritage Center
- Schweizerische UNESCO-Kommission
- Bundesamt für Kultur
- World Heritage Experience Switzerland
Erklärvideo zum Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen
Erfahren Sie im leicht verständlichen Erklärvideo, was das UNESCO-Welterbe «Stiftsbezirk St. Gallen» ausmacht.
Weitere Informationen zu den Welterbestätten der Schweiz.